Navigation überspringenSitemap anzeigen
ADVA Berater

Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet

Überbrückungshilfe

Seit mehr als 100 Tagen befindet sich Deutschland nun zum wiederholten Male im Lockdown - das wirtschaftliche und soziale Leben ist anhaltend eingeschränkt. Viele Unternehmen - selbst die, die nicht komplett geschlossen sind - merken deutlich die Auswirkungen.

Seit dem 10. Februar 2021 ist das Antragsportal des BMWI zur Beantragung der Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Die ersten Abschlagszahlungen sollen laut Medienberichten bereits erfolgt sein, die regulären Auszahlungen der Hilfen starten voraussichtlich ab März 2021. 

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das neue Hilfsprogramm geben:

 

Antragsberechtigung und Förderzeitraum:

  • Unternehmen (mit grundsätzlich mindestens einem Beschäftigten), die in einem Fördermonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 hatten – ohne Branchenausschluss 
  • Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021
    • Ausnahme bei Unternehmen, welche November- und Dezemberhilfe haben: Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021
    • Besonderheit: nur EIN Antrag für ALLE Monate

Was wird bezuschusst:

  • Ausschließliche Förderung von Fixkosten gemäß Musterkatalog, z.B.
    • Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung
    • Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der geförderten Fixkosten berücksichtigt 
  • Neu:    
    • Förderung der Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50%
    • Förderung von Investitionen in Digitalisierung (einmalig bis 20.000,00 Euro förderfähig)
    • Förderung von Umbaukosten für Hygienemaßnahmen (pro Monat bis 20.000,00 Euro förderfähig für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021)
    • Für Einzelhändler: Der Wertverlust für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 wird als Kostenposition anerkannt. 
    • Zusätzliche Förderungen für Reisebranche und Pyrotechnikindustrie

Zuschusshöhe:

Die Höhe der Zuschüsse zu den Fixkosten ist abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs.

  • Umsatzrückgang von 30% bis 50%: Erstattung bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten
  • Umsatzrückgang von 50% bis 70%: Erstattung bis zu 60% der förderfähigen Fixkosten
  • Umsatzrückgang von mehr als 70%: Erstattung bis zu 90% der förderfähigen Fixkosten

Antragstellung:

Die Antragstellung hat zwingend über einen „prüfenden Dritten“ (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten (einschließlich der Kosten für die geforderte Schlussabrechnung) sind im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig. Bis zum 31.08.2021 ist eine Antragstellung möglich.

Gern unterstützen wir Sie bei der Prüfung der Antragsberechtigung und der Antragstellung sowie bei einer ggf. erforderlichen Beantragung einer Zwischenfinanzierung. Sprechen Sie uns an.

So erreichen Sie uns:

Susan Lösch                                                  Karsten Lorenz
+49 172 3720048                                      +49 175 4415600
susan.loesch@adva-berater.de          karsten.lorenz@adva-berater.de

Zum Seitenanfang