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Konjunkturpaket Corona für Unternehmen

Konjunkturpaket Corona für Unternehmen

Das Corona Konjunkturpaket, welches die Spitzen von Union und SPD beschlossen haben, soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise etwas abfedern. Kostenpunkt dafür sind 130 Milliarden Euro.

Die wichtigsten Punkte des Konjunkturpaketes für Unternehmen 
Das Konjunkturpaket enthält insgesamt 57 Punkte. Wir haben nachfolgend die für Unternehmen wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst.

Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze 
Für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 soll der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Ziel ist es, den Binnenkonsum zu stärken. Eine Verlängerung des Zeitraums ist bisher nicht geplant.

Stabilität in der Sozialversicherung 
Als Folge der Corona-Krise steigen in allen Sozialversicherungsbereichen die Ausgaben. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, plant die Koalition eine „Sozialgarantie 2021“. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese Maßnahme soll Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen und das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer schützen.

Degressive Abschreibung 
In den Jahren 2020 und 2021 soll eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) wieder möglich sein. Diese wird das 2,5 – fache der bisher linearen Abschreibung betragen, maximal 25 % pro Jahr und gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Überbrückungshilfen für Unternehmen 
Um eine große Pleitewelle in Folge der Corona-Krise bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, sind Überbrückungshilfen im Umfang von maximal 25 Milliarden Euro geplant. Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten Juni bis August gewährt und gilt branchenübergreifend.

Antragsberechtigt sollen Unternehmen sein:

  • deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und
  • deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.

Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Erstattungen sollen in folgender Weise erfolgen:

  • bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat,
  • bis zu 80 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 %,
  • der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro nicht übersteigen. Bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 15.000 Euro nicht übersteigen.

Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

Fristen:
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020, die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Für ihre Azubis 
Auszubilden soll auch in der Corona-Krise der Start in das Berufsleben ermöglicht werden.

Deshalb sollen Unternehmen, welche ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringert haben, für jeden neuen Azubi eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Diese soll nach Ende der Probezeit ausgezahlt werden. Unternehmen, die ihr Angebot sogar erhöht haben, sollen für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro erhalten.

Werden Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit geschickt, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.

Flottenaustauschprogramm und Innovationsprämie 
Bei der ermäßigten Besteuerung der Privatnutzung von rein elektrischen Dienstwagen von 0,25% pro Monat wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.

Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t soll zeitnah umgesetzt werden.

Digitalisierungsschub für Unternehmen 
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass Unternehmen sich im Bereich der Digitalisierung weiterentwickeln und neu aufstellen.
Folgende Maßnahmen sollen die Digitalisierung der Wirtschaft vorantreiben:

  • erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter,
  • den Aufbau einer souveränen Infrastruktur,
  • ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbau von Plattformen,
  • die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation.

Einfuhrumsatzsteuer 
Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer soll verschoben werden auf den 26. des Folgemonats, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern.

Steuerlicher Verlustrücktrag 
Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf maximal 5. Mio Euro bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung erweitert. Der Rücktrag soll schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden.

Körperschaftsteuerrecht 

Das Körperschaftsteuerrecht wird modernisiert, um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, u.a. soll ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften eingeführt und der Ermäßigungsfaktor bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf 4,0 statt bisher 3,9 angehoben werden.

Insolvenzen 
Die Möglichkeit eines Neustarts nach einer Insolvenz soll erleichtert werden. Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.

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