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NEU! Regionales Wachstum fördert kleine Unternehmen mit bis zu 200.000€

Pünktlich zu unserem 4. Dresdner MehrWERT-Abend wurde die neue Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ des sächsischen Wirtschaftsministeriums im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Auf Basis dieser Richtlinie können kleine Unternehmen einen Investitionszuschuss von bis zu 200.000€ erhalten. Gern unterstützen die ADVA BERATER Ihr Vorhaben und helfen Ihnen bei der Beantragung dieses Zuschusses.

Wer wird durch die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ gefördert?

Mit der Förderung werden Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen unterstützt, die außerhalb der Ballungszentren Dresden, Leipzig und Chemnitz liegen. Mit eingeschlossen sind Unternehmen, die innerhalb dieser Städte ihren Sitz haben, jedoch außerhalb der Stadt eine Investition umsetzen wollen. In diesem Fall wird ebenso ein regionales Wachstum gefördert.

Unternehmen im Sinne der Richtlinie „Regionales Wachstum“ gelten als „klein“, wenn sie weniger als 50 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz bzw. die Bilanzsumme von 10 Mio. Euro nicht überschreiten.

Welche Branchen können die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ nutzen?

Im Gegensatz zu anderen Investitionszuschüssen ist diese Förderung für Unternehmen fast aller Branchen nutzbar. Dazu gehören Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, Einzelhandels, der Beherbergung u. Gastronomie sowie aus dem Dienstleistungsbereich. Allerdings werden auch bestimmte Branchen ausgeschlossen. Im Wesentlichen betrifft das die Land- und Forstwirtschaft, das Gesundheits- und Sozialwesen sowie bestimmte freie Berufe, wie Steuerberatung und Rechtsanwälte.

Wie hoch ist der Förderung für „Regionales Wachstum“?

Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Für Vorhaben im Landkreis Görlitz beträgt der Zuschuss bis zu 40%. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren nach einer Unternehmensnachfolge kann der Zuschuss bis zu 50% betragen. Unabhängig von den Fördersätzen ist der Zuschuss auf 200.000€ begrenzt.

Welche Vorhaben können durch die Richtlinie „Regionales Wachstum“ gefördert werden?

Zu den förderfähigen Investitionsvorhaben gehören Projekte, die der Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Betriebsstätte dienen. Diese Vorhaben müssen eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Erweiterung des Angebotes,
  • Umsatzausweitung,
  • Prozessoptimierung oder
  • Verbesserung des Angebotes.

Förderfähig sind Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Dabei können beispielsweise Gebäude, Maschinen und Anlagen genannt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter förderfähig. Nicht förderfähig sind Investitionen für Grundstückserwerb, Ersatzbeschaffungen, nicht Betriebsnotwendiges, Fahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter, Geschäftsanteile, Planungsleistungen oder Finanzierungskosten.

Hinweise zur Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“:

Die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ ist bis zum 31.12.2020 begrenzt. Laut Information des sächsischen Wirtschaftsministeriums stehen dafür ca. 27 Mio.€ zur Verfügung.

Wie immer gilt: der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Haben Sie Fragen zur  Richtlinie „Regionales Wachstum“ oder anderen Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründungen, Wachstum und Nachfolge in Sachsen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Dann kontaktieren Sie uns!

Ihre Ansprechpartner: Christian Brade und Matthias Preuß


Tel. +49351 8212960
www.adva-berater.de

ADVA BERATER
Maxstraße 8
01067 Dresden

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