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Marketing ADVA Allgemeine Nachrichten Corona Finanzierungshilfen für Unternehmen in Sachsen Was können Unternehmer tun um Krisensituationen vorzubeugen?

Was können Unternehmer tun um Krisensituationen vorzubeugen?

Ist auch Ihr Unternehmen von den wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus betroffen? Dann ist jetzt schnelles Handeln erforderlich. Je früher die bereitstehenden Finanzierungshilfen beantragt werden, desto geringer sind negative Auswirkungen für das Unternehmen. Wir empfehlen daher bereits bei den ersten Anzeichen eine frühestmögliche Kontaktaufnahme.

Die letzten Tage und Wochen haben uns leider gelehrt: Es geht schneller als gedacht.

Virus schadet Unternehmen

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, haben jedoch Auswirkungen für unsere Wirtschaft insgesamt und für Firmen im Einzelnen. Dieses Jahr erwarten, laut einer Umfrage unter mehr als 10 000 deutschen Betrieben aus allen Regionen und Branchen, 47 Prozent einen Umsatzeinbruch als Folge der Corona-Krise. Damit hat Corona innerhalb von kürzester Zeit auch unsere Unternehmen infiziert. Mit einem Pandemieplan, können Sie Ihr Unternehmen schützen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat hierzu 10 Tipps erstellt, was Sie als Unternehmer tun können. Hier können Sie den Pandemieplan herunterladen. 

Schnelle finanzielle Hilfe in der Corona-Krise

Wenn ein Unternehmen kurzfristig und unvermittelt von den Auswirkungen der Corona-Krise getroffen wird, ist schnelles Handeln erforderlich. Die Beibehaltung der Liquidität und damit die Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit sollte dabei kurzfristig oberste Priorität haben. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat eine Hotline unter 0351 4910-1100 eingerichtet.

Diese Hilfen bieten sich für Unternehmen aktuell in der Corona-Krise:

Bundesagentur für Arbeit:

  • Beantragung von Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit
    Wenn in Ihrer Firma durch das Corona-Virus Lieferengpässe entstehen oder Ihr Betrieb von den Behörden geschlossen wird, mit der Folge, dass es in der Produktion zu Einschränkungen kommt, führen zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dies müssen Sie bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ein Anspruch besteht schon, wenn zehn Prozent der Belegschaft von den Arbeitsausfällen betroffen sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls voll erstattet. Informieren Sie sich hier über weiteres zum Thema Kurzarbeitergeld.
  • Beantragung zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen im Fall der Quarantäne von Mitarbeiter

Finanzamt:
Beim Finanzamt haben Sie verschiedene steuerliche Möglichkeiten.

  • eine Beantragung der Aussetzung bzw. Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
  • eine Gewährung von Stundungen
  • ein zeitweiser Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
  • ein Erlass von Säumniszuschlägen

Hausbank:

  • Beantragung von Tilgungs- und/oder Zinsstundungen bei Hausbanken
  • Beantragung von Überbrückungsfinanzierungen bei Hausbanken

Partner/Lieferanten:

  • Verhandlung von Stundungsvereinbarungen mit Lieferanten

Sächsische Aufbaubank:

  • Beantragung von Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

 

Unsere Unterstützung für Unternehmer

Die notwendigen Handlungsmöglichkeiten für die Corona-Hilfen von Unternehmen sind vielschichtig und häufig nicht Teil des unternehmerischen Alltags. Wir können Sie unterstützen, die notwendigen Maßnahmen in einem gebündelten Paket strukturiert umzusetzen, z.B. mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Liquiditätssicherung einschließlich nötiger Anträge (bspw. Erstellung eines Sanierungskonzepts nach IDW S6) Gleichzeitig behalten wir die Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung immer im Blick, um unsere Mandanten kurzfristig über neue Förderprogramme und weitere staatliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen zu informieren und sie bei der Beantragung zu unterstützen.

Risikogebiete Corona-Virus

Die Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus nimmt derzeit exponentiell zu. Um der Situation Herr zu werden, greift auch unsere Regierung zu drastischen Maßnahmen, welche die wirtschaftliche Situation der Unternehmen direkt beeinflussen und schnelle finanzielle Hilfe nötig macht. Jetzt über die aktuelle Lage informieren.

Das Corona-Virus breitet sich rasant in der Welt aus – auch in Deutschland sind schon 157 gemeldete Fälle. Alle Bundesländer sind betroffen und versuchen die Ausbreitung zu verhindern. Informieren Sie sich über das Robert-Koch-Institut über aktuelle Risikogebiete. Hier informieren.

In eigener Sache

Selbstverständlich sind wir auch in der aktuellen Lage bemüht, den laufenden Geschäftsbetrieb normal aufrechtzuerhalten. Wir bitten alle unsere Mandanten dennoch um Verständnis, dass wir in dieser Situation vorrangig die am stärksten betroffenen Unternehmen am schnellsten unterstützen.

So erreichen Sie uns:
Susan Lösch
+49 172 3720048
susan.loesch@adva-berater.de

Karsten Lorenz
+49 175 4415600
karsten.lorenz@adva-berater.de

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